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 Wegen Skiurlaub

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Vulpes
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BeitragThema: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptyMo Nov 23, 2009 7:39 pm

Peter rufst du uns an?

3 -Bett Zimmer
Für die ganze Woche 350 € für alle (also durch drei)
Abends Buffet

Ja un du müsstest uns dann halt anmelden als 19-Jähriger Wink

Un ich glaub des is euch klar Skipass und Zeuch müsst ihr euch wie ich ausleihen (oder auch mitnehmen)

meine Eltern haben nichts dagegen und meine Mutter hat mich angestupst: ,, deine Eltern freuen sich" und mein Fada: ,,We are mordsmäßig happy" (das ist ein Zitat soll ich schreiben)

die Frage ist nur noch wegen dem Skiertransport...

mfg
Vul
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PVS
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptyDi Nov 24, 2009 1:39 am

ähm also ich hab da mal gebucht.... kann mich jetzt aber nichtmehr drann erinnern mein geburtsdatum angegeben zu haben (vielleicht hab ichs auch vergessen), die versicherung hab ich mal nicht geschlossen, da mein mutter abriet und ihr ja dauernd meint 350€.. . Die Aussagen deiner Eltern betreffend versagt meine Menschenkenntniss, daher verzichte ich auf eine Deutung. Skier hab ich meineswissens nicht, und ich muss ma nach dem Skianzug schaun, ob der noch basst... man sieht sich.
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Vulpes
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptyDi Dez 01, 2009 11:30 am

Wegen der Buchung ist da jetzt alles klar?

Oder gäbe es da sonst noch was zu besprechen?
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PVS
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptyMi Dez 02, 2009 2:57 am

soweit ich weis alles klar. denk ich...
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptyFr Dez 11, 2009 6:41 pm

Muss man irgendwas wegen Zahlungsbestätigung machen?
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PVS
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptyDi Dez 15, 2009 8:42 pm

hab jetzt irgendwas geschickt bekommen, schaus mir am wochenende oder so vielleicht näher an...
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PVS
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptySo Dez 20, 2009 1:46 pm

PS: sollte Regis dashier lesen sei er darüber informiert, dass er mir noch 116€ für die Reise zu zahlen hat.

also, ich habjetzt die Reiseunterlagen. Diese enthalten unter anderem (es waren einige gutscheine dabei) einen Hotelgutschein, auf dem die Reservierung steht mit der Bemerkung "prepaid voucher !" in nem kasten rechts daneben. Also ist ja mal zunächst davon auszugehen, dass ich alles nötige im bezug auf die zahlung gemacht hab. ABER:

in der AGB steht: (ich hab mal zusätzliche absätze reingemacht)

2.1.4.

Bei NICHT erfolgtem vollständigen Zahlungseingang bis 5 Tage vor Reiseantritt ist KEIN Versand der Originalunterlagen möglich.

OHNE Zahlungsnachweis besteht kein Anpruch auf Erbringung der Reiseleistung s. Ziff. 2.2. Bitte senden Sie bei gebuchten Reisen mit eigener Anreise Ihren bankbestätigten Zahlungsbeleg zum Nachweis der Zahlung an die Abteilung Dokumentation, Fax-Nr. 02203 42-899, Mo-Fr von 8:00 bis 18:00 Uhr.

Andernfalls wird der Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet. Wird bei Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt, gilt Ziffer 2.1.5.

und:

2.1.6.

Wir behalten uns vor, bei gebuchten Reisen mit eigener Anreise zum Urlaubsort die Reiseunterlagen bei nicht rechtzeitiger Zahlung dem Kunden per Nachnahme zu übersenden.

Bei Nichteinlösung der Nachnahmesendung wird dies als Rücktritt vom Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet.

Ziffer 5 ist aber unerwünscht:
<5. Rücktritt

muss ich denn jetzt noch was faxen? wenn ja musst du das für mich machen, da wir kein faxzeug haben. Hier noch die vollständige AGB:




AGB des Veranstalters


Tipp: Bitte drucken oder speichern Sie sich die AGBs zu Ihrer Reise, da sich die AGBs der Reiseveranstalter von Zeit zu Zeit ändern können und daher zu einem späteren Zeitpunkt die für Ihre Reise gültige Fassung nicht mehr abrufbar sein kann.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Reisevertrag
1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestätigung von ITS Reisen. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch ITS Reisen zustande. Der Reiseanmelder erhält von ITS Reisen eine schriftliche Reisebestätigung.
1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.


2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Übermittlung des Sicherungsscheins werden 20% des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung plus Versicherungsprämie - siehe Ziff. 7). Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung angesehen werden. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Das Reisebüro tritt ausschließlich als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht zur Entgegennahme von Zahlungen auf den Reisepreis befugt.
2.1.1 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist ITS Reisen berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird ITS Reisen, die gemäß Ziff. 5 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen.
2.1.2 Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs).
2.1.3 Bei kurzfristigen Buchungen - wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 28 Tage liegen - ist der Reisepreis in voller Höhe spätestens 10 Tage vor Reisetermin an ITS Reisen zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs).
2.1.4. Bei NICHT erfolgtem vollständigen Zahlungseingang bis 5 Tage vor Reiseantritt ist KEIN Versand der Originalunterlagen möglich. OHNE Zahlungsnachweis besteht kein Anpruch auf Erbringung der Reiseleistung s. Ziff. 2.2. Bitte senden Sie bei gebuchten Reisen mit eigener Anreise Ihren bankbestätigten Zahlungsbeleg zum Nachweis der Zahlung an die Abteilung Dokumentation, Fax-Nr. 02203 42-899, Mo-Fr von 8:00 bis 18:00 Uhr. Andernfalls wird der Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet. Wird bei Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt, gilt Ziffer 2.1.5.
2.1.5. Wird bei Flugreisen ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht festgestellt, werden die Reiseunterlagen am gebuchten Abflughafen hinterlegt. Die Reiseunterlagen werden nach Barzahlung am Flughafen ausgehändigt. Im Rahmen Ihres - von Ihrem Geldinstitut eingeräumten - persönlichen Verfügungsrahmens akzeptieren wir selbstverständlich auch Zahlung per EC cash mit Geheimzahl, MasterCard und Visa. Andernfalls wird der Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet.
2.1.6. Wir behalten uns vor, bei gebuchten Reisen mit eigener Anreise zum Urlaubsort die Reiseunterlagen bei nicht rechtzeitiger Zahlung dem Kunden per Nachnahme zu übersenden. Bei Nichteinlösung der Nachnahmesendung wird dies als Rücktritt vom Reisevertrag entsprechend Ziff. 5 gewertet.
2.2 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.


3. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit ITS Reisen, Abteilung Dokumentation, in Verbindung zu setzen.

4. Änderungen
4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage, bei Ferienwohnungen/ Hausbooten/Wohnmobilen bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 50 pro Vorgang. Pro Vorgang ist nur eine einmalige Änderung innerhalb der gültigen Kataloge möglich. Spätere Änderungen werden gemäß Ziff. 5 berechnet. Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten siehe Ziffer 5.1.3.
4.2 Von Leistungsänderungen wird ITS Reisen den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlos Umbuchungen oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.
4.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwerten Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4.4 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen, Wohnmobilen und Hausbooten entfallen Teilerstattungen.
4.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an ITS Reisen durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel EUR 25 pro Person, ausgenommen bei Linienflügen. Hier beträgt das Bearbeitungsentgelt für Ersetzung/Namensänderung bis zu EUR 300 (es wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Linienflug-Abteilung, Fax 02203 427-95, gebeten). Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Ersetzung/Namensänderung keine oder geringere Kosten entstanden sind. ITS Reisen benötigt hinreichend Gelegenheit, das Ersetzungsverlangen zu prüfen. ITS Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.


<5. Rücktritt
5.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers - Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ITS Reisen oder bei der Buchungsstelle. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:
5.1.1 Bei Flugpauschal-, Bus-, Auto- und Schiffsreisen, Charterflügen aus dem Nur-Flug-Programm, Mietwagenbuchungen, Hotelaufenthalten mit eigener Anreise, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen wie z.B. Tauch-, Wander-, Skipaket (außer Eintrittskarten siehe Ziffer 5.1.3)
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
- bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25%
- bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
- bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65%
- bei Nichterscheinen 75%
5.1.2 Bei Ferienwohnungen (je Wohneinheit), Hausbooten und Wohnmobilen
- bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%, mindestens EUR 25
- bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80%
- bei Nichterscheinen 80%
5.1.3 Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in der Regel 100%. Ist die Eintrittskarte in Verbindung mit einem Hotelaufenthalt gebucht, gilt Ziff. 5.1.1. mit der Ergänzung, dass bei Rücktritt von dieser Reisekombination mindestens EUR 75 pro Karte zu zahlen sind.
5.1.4 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
5.1.5 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzugeben.
5.1.6 Kosten wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.1.7 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.
5.1.8 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.
5.2 Rücktritt seitens des Veranstalters - Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.


6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
6.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch ITS Reisen den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. ITS Reisen kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.
6.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird ITS Reisen die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von ITS Reisen und vom Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.


7. Versicherungen
7.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. Die Prämie ist mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
7.2 Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europäische Reiseversicherung AG, Postfach 800545, D-81605 München, unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.


8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reiseteilnehmer hat sorgfälltig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen zu achten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von ITS Reisen bedingt sind.


9. Andere Veranstalter
Für Leistungen, bei denen ITS Reisen nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der durchführende Veranstalter nach seinen Bedingungen. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet ITS Reisen auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.


10. Gewährleistung/Schadenersatz
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ITS Reisen eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von ITS Reisen verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.


11. Haftung
11.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Reiseteilnehmer innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, ITS Reisen gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.
11.2 Das Reisebüro tritt ausschließlich als Vermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bzgl. von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen befugt.
11.3 Die vertragliche Haftung der ITS Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit ITS Reisen für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.4 Deliktische Schadenersatzansprüche

Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet ITS Reisen je Kunde und Reise jeweils bis zu EUR 4.091. Liegt der Reisepreis jedoch über EUR 1.364, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.


11.5 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der ITS Reisen Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich ITS Reisen bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.


12. Mitwirkungspflicht
12.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12.2 Bei allen Unterkunftsarten mit Selbstanreise sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel gegenüber ITS Reisen unverzüglich anzeigen.
12.3 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt ITS Reisen dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. Bei fehlender Schadensanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.


13. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
13.1 Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb 1 Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ITS Reisen geltend zu machen. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13.3 Abtretungsverbot - Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen ITS Reisen an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.


14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
14.1 Die Zahlungs-, Änderungs- und Rücktrittsbestimmungen bei Ferienwohnungen gelten auch für Hausboote und Wohnmobile.
14.2 Das Bearbeitungsentgelt für Geldauszahlung am Urlaubsort, die nicht von ITS Reisen zu vertreten ist, beträgt EUR 25.
14.3 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
14.4 Vor Vertragsschluss behält sich ITS Reisen ausdrücklich vor, eine Änderung der Prospektangaben zu erklären.
14.5 Die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden EDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und bedarfsbezogen weitergegeben. Dies erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung, wobei die Maßgaben des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden.
Die EDV-Bearbeitung erfolgt bei ITS Reisen Zweigniederlassung der REWE-ZENTRALFINANZ eG, 51170 Köln.
Wir behalten uns vor, den Reiseteilnehmer zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote zu informieren, soweit nicht erkennbar ist, dass der Reiseteilnehmer dies nicht wünscht. Der Reiseteilnehmer hat das Recht, der Zusendung dieser Information zu widersprechen. Der Widerspruch ist möglichst schriftlich an den Bereich „Verkauf“ unter der unten genannten Anschrift des Veranstalters zu richten.
14.6 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen ITS Reisen zur Anfechtung des Reisevertrages.
14.7 Rechtswahl
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
14.8 Gerichtsstand
14.8.1 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.8.2 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
14.8.3 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
14.8.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
14.9 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
14.10 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.11 Firmensitz des Veranstalters:

ITS Reisen Eine Veranstaltermarke
der LTU Touristik Gesellschaft mbH
Humboldtstraße 140, 51149 Köln
Geschäftsführer: Werner Gielen, Dietmar Kastner
Eingetragen: Amtsgericht Köln HRB 53152
Alle Angaben im Katalog entsprechen dem Stand Juni 2005.
Änderungen/Druckfehler vorbehalten.
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptySo Dez 20, 2009 2:09 pm

Im übrigen wurd ich nach Skihelm gefragt: notwendig/ausleihbar?

regis - ich hab keine ahnung, ob das machbar/sinnvoll ist, aber hast du skizeug, dass ich verwenden könnte?, ansonsten muss ich halt anschaffen gehen.

Und wieviel Geld sollte ich in etwa mitnehmen?
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Regis
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptySo Dez 20, 2009 4:00 pm

skizeug habi für dich net
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptySo Dez 20, 2009 4:18 pm

gut, war ja nicht ganz auszuschließen..

wie siehts mit den 116€ aus?
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptyDi Dez 22, 2009 8:53 pm

sie kommen langsam zustande... (der bedarf an sperma ist trotz erhöhten kindergeldes leider nicht angestiegen...-,-)
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptyMi Dez 23, 2009 4:14 am

wie kommst du zu deinem Geld ???!!!!! bounce Exclamation Question
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Regis
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptyMi Dez 23, 2009 5:27 pm

du weißt so viel wieviel du wissen sollst..
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptyMi Dez 23, 2009 5:44 pm

deine aussagen diesbezüglich waren halt irgendwie zweideutig -.-
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Vulpes
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptyDo Dez 24, 2009 3:23 am

spinner -,-
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptyDo Dez 24, 2009 2:14 pm

Question häng Question
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Regis
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptyFr Dez 25, 2009 5:21 pm

armin, kannst du mir bitte so ein theaterprotokollbüchlein mitkaufen wenn du dir deins kaufst?
bitte sonst bin ich gearscht(ich fahr nämlich morgen früh nach polen..)!
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptySo Dez 27, 2009 8:14 pm

ich müsste erfahren, wie es mit Schiehelmen aussieht.

Sind sie Pflicht? Kann man sie leihen?
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Vulpes
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptyMo Dez 28, 2009 4:02 pm

Egal ob Pflicht oder nicht ich rate dir dazu einen zu tragen.

Ich habe meinen eigenen Helm, aber vorher bin ich auch mit Helm gefahren, deswegen nehme ich sehr stark an, daß man ihn auch ausleiht. Mit den Preisen ist das so ne Sache... nimm mal 100 Euronen mit. Des dürfte langen, wenn net dann könne meine Eltern dir was auslegen... des wär weniger des Prob.


Wie steht's mit deinen Fähigkeiten? Blau, Rot oder Schwarz? Was fährst du am liebsten? Also ich fahre auch gerne Schwarz, aber am meisten Spaß habe ich mit rot...
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PVS
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BeitragThema: Re: Wegen Skiurlaub   Wegen Skiurlaub EmptyMo Dez 28, 2009 4:49 pm

ich hab keinen plan was meine fähigkeiten betrifft. Ich bin dafür, dass wir dann erstmal blau fahren, damit ich seh, ob ich das noch hinkrieg, komme ich damit klar, probieren wir ne rote aus, und dann halt schwarz. oder ich sag halt davor, dass es mir reicht.

ich bin bissher nur einmal gefahren, und das mit der schule vor einigen jahren. Glaube nicht, dass ich die schwarze preferieren werde. kann das aber auch garnicht abschätzen. (stell mir grad 100% gefälle vor... und dann das gefühl der unsicherheit...)

100€ für Schiepass, Schie, einige Mittagssuppen, Schiehelm - glaubst du wirklich das reicht?
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